
Eine „nachvollziehbare“ Dokumentation des Desinfektions- oder Sterilisationsprozesses wird in § 4 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung gefordert. Sie ist in Ihrer Praxis ein absolut notwendiges Instrument der Qualitätssicherung und kann Sie vor haftungsrechtlichen Risiken schützen.
Die dokumentierte Freigabe dieser Prozesse ist nach den Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI) ein wesentliches Merkmal einer nachvollziehbaren Dokumentation und ist entsprechend im Musterhygieneplan der Bundesärztekammer umgesetzt.