
Viele Patienten sind verunsichert und sitzen mit einen mulmigem Gefühl auf dem Behandlungsstuhl. Sie schauen auf die vor ihnen liegenden Instrumente und denken an die durch die Presse gegangenen Hygieneskandale.
Wie können Sie dem entgegenwirken?
Michael Becker, Medizinprodukteberater und Fachmann für Hygienerecht, steht im folgenden Interview dazu Rede und Antwort.
Herr Becker, erklären Sie kurz, wie eine Instrumentenaufbereitung aussieht?
Vom Gesetzgeber ist es genau vorgeschrieben, wie eine Instrumentenaufbereitung durchzuführen ist. Angefangen
von der Klassifizierung der Instrumente, über das Reinigen, Desinfizieren und Sterilisieren bis hin zur Dokumentation des gesamten Aufbereitungsprozesses.
Wie umfangreich ist denn so eine Dokumentation des Aufbereitungsprozesses?
Nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts sollte Folgendes festgehalten werden:
Die Anfertigung dieser Dokumentation ist sicherlich sehr zeitaufwendig?
Nicht unbedingt. Automatisierung ist das Stichwort. Mithilfe unserer Dokumentationssoftware SegoSoft (Comcotec Messtechnik GmbH) kann dies in Sekunden erfolgen.
Und wie funktioniert diese?
Beim Einrichten der Software werden einmalig RKI-konforme Checklisten ausgearbeitet, die bei der Freigabeentscheidung der Instrumentenaufbereitung über ein Dialogfeld bearbeitet werden. Die Software erkennt automatisch, wenn ein Programm an einem Aufbereitungsgerät gestartet wird und zeichnet die chargenbezogenen
Prozess- und Gerätedaten manipulationsgeschützt auf. Ist das Programmende erreicht, fordert SegoSoft selbstständig die Hygienebeauftragte auf, die notwendige Instrumentenfreigabe über das Dialogfeld zeitnah zu erteilen.
Wie kann die hygienebeauftragte Person die Instrumentenfreigabe quittieren?
Durch die fortgeschrittene digitale Signatur. Der Gesetzgeber verfolgt mit dieser Signatur das Ziel, eine öffentlich überprüfbare und sichere Signierungsmethode zu schaffen, mit der eine Person auf elektronischem Wege Daten unterzeichnen kann. Nach der Freigabe versieht SegoSoft die bei der Aufbereitung anfallenden Prozessdaten mit eben dieser Signatur. Damit ist sowohl die Echtheit der Prozessdaten als auch die Identität der freigebenden Person nach öffentlichen Standards überprüfbar und als Beweismittel vor Gericht verwendbar.
Wie kann durch die digitale Dokumentation der Aufbereitung das Patientenvertrauen gestärkt werden?
Mit der digitalen Behandlungsdokumentation. Die freigegebenen Hygienedokumente von der Aufbereitungscharge der zu verwendenden Instrumente können dem Patienten auf dem Behandlungsstuhl direkt aus der digitalen Behandlungsakte gezeigt werden. Wenn der Patient danach fragt, kann der Zahnarzt mit einem Mausklick die freigegebene Aufbereitungscharge der vor ihm liegenden Instrumente am PC zeigen.
Also können die Aufbereitungschargen direkt zugeordnet werden?
Ja, mit der neuen Erweiterung SegoAssign. SegoAssign integriert sich über die in allen gängigen Praxismanagement- und Patientenverwaltungssystemen standardisierte VDDS-Media-Schnittstelle. Das geht einfach und schnell von einem beliebigen Arbeitsplatz aus. Über die SegoAssign- Eingabemaske in der Behandlungsakte werden die Patienten- und Behandlungsdaten automatisch übernommen. Durch das Einlesen der auf dem Sterilgut vorhandenen Barcode-Etiketten mittels eines Scanners werden die Informationen der Charge dem zu behandelnden Patienten zugewiesen.
Herr Becker, vielen Dank!