
Hygiene nützt und schützt – Gesetz zur Änderung des IfSGWer Wert auf eine exzellente Hygiene legt, schützt nicht nur den Patienten und die Mitarbeiterinnen, sondern auch sich selbst. Sie ist rechtlich gefordert, liegt im eigenen Interesse und wird vom Patienten zu Recht erwartet. Seit Juli 2011 ist das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft getreten. Das Ziel des Gesetzes ist die Patientensicherheit. Im Kampf gegen nosokomiale Infektionen wird hier erstmalig explizit der Begriff „Zahnarztpraxis" namentlich erwähnt. Daraus ergeben sich weitreichende hygienerechtliche Konsequenzen, die ausführlich in den entsprechenden Verordnungen der einzelnen Bundesländer bis zum 31. März 2012 festgelegt werden.